AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ARE Real Estate KLG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr der ARE Real Estate KLG mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.

Art. 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschliesslich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der ARE Real Estate KLG an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet- / Kaufvertrag) mit Dritten zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

Art. 2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die ARE Real Estate KLG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Massgabe der gesetzlichen Regelungen zu bearbeiten.

Art. 3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Auftraggeber stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird daher nicht übernommen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die ARE Real Estate KLG haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht und nicht für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden. Im Weiteren wird auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

Art. 4 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist fällig bei Rechnungslegung. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die ARE Real Estate KLG zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach der im Angebot ausdrücklich genannten Provision.

Art. 5 Doppeltätigkeit
Die ARE Real Estate KLG ist berechtigt, auch für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

Art. 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Art. 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lachen SZ. Es gilt schweizerisches Recht.

Stand: Januar 2020